Max Weber hat einmal mit besonderem Nachdruck behauptet, dass nicht alle menschenlichen Beruhrungen von sozialem Charakter sei, dass nicht jede Art von menschenlichem Verhalten als soziales Handeln angesehen werden konne usw. Nach den Behauptungen Max Weber also konnte das soziale Handeln derart aufgefasst werden, dass es aufs Verhalten anderer und aufs von den anderen orientierte Verhalten bezogen werden solle. Die soziale Beziehung sei andererseits eine Beziehung, die die Handelnden miteinander teilten, d. h. ein je nach dem Sinngehalt gegenseitig eingestelltes und davon orientiertes Sichverhalten der beteiligter Handelnden. Max Weber kategorisiert die soziale Beziehung in zwei Gattungen : Vergemeinschaftung ung Vergesellschaftung. Die erstere bedeute die soziale Beziehung eines Handeln, welches auf subjektive gefuhlter (affektueller oder traditionaller) Zusammengehorigkeit der Beteiligten beruhe. Die letztere sei die soziale Beziehung eines Handeln, welches auf rational (wert- und zweckrational) motiviertem Interessenausgleich oder Interessenverbindung beruhe. Konsequenterweise habe, so Max Weber, die soziale Beziehung teils den Charakter der Vergemeinschaftung, teils den der Vergesellschaftung. Der Mensch, wie den Max Weber bestimmte hat, kann kein wirklich existierender Mensch sein. Max Weber kommt also nie dazu, das menschliche Verhalten als gesamte Tatigkeit wirklicher Individuen oder als Zusammenwirken von denen aufzufassen. Mit dem Begriff : " soziale Beziehung " ist bei Max Weber also nur auf ein abstrahiertes Menschenbild bezogen. Karl Marx begreift dagegen die Menschen als wirklich zusammenwirkende Individuen und die Gesellschaftlichkeit des menschlichen Wesen als Zusammenwirken mehrerer Individuen, die im Zusammenhange stehen. Das Verhalten der Menschen kann als Ausdruck des menschlichen -gesellschaftlichen Wesens gefasst werden, ihr Verhaltnis zueinander als ein in der Gesellschaft objektiertes Verhalten. "Gesellschaftliches Verhaltnis" erklart sich aus der Vergegenstandlichung des auf menschlichem Wesen beruhenden Verhaltens. Von diesem Gesichtspunkt aus begreift Kar Marx menschliches und gesellschaftliches Wesen als Gemeinwesen. "Gemeinschaftliches Verhaltnis" gemeint, wenn es unmittelbarer als Ausdruck von personlicher Beziehung der Individuen zueinander, und als unmittelbarer Ausdruck von Gesellschaftlichkeit der Menschen gefasst wird. Aber dieser Ausdruck bedeutet nicht immer die menschliche Beziehung als solche, sondern, in Wirklichkeit, unter den gesellschaftlichen Bedingungen borniertes Verhaltnis der Individuen zueinander. Gesellschaftliches Verhaltnis im hier verstandenen Sinn dieses Wortes fasst in sich gemeinschaftliches Verhaltnis, d. h. gemeinschaftliche Beziehung.
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