Diese Abhandlung zielt darauf ab, die metaphysisch-ontologische Rolle des von Heidegger betonten Begriffs der ,,Eigentlichkeit'' in seinem Werk Sein und Zeit als Ermöglichung der Metaphysik zu explizieren. Die ,,Eigentlichkeit'' und das darin enthaltene ,,Vorlaufen zum Tode'' sowie die ,,Entschlossenheit (Gewissen-haben-wollen)'' klingen zwar ,,existenzialistisch''. Sie sollen aber gewisse Beziehungen zur Metaphysik haben, sofern Sein und Zeit sich als eine fundamental ontologische Untersuchung bezeichnet.
In der vorliegenden Arbeit wird von dem ,,Gewissen'' und der ihm entsprechenden ,,Schuld'' die Rede sein. Diese Abhandlung teilt sich in vier Teile :
(1) Zuerst zeige ich, dass man zwei Arten der heideggerschen Schuld unterscheiden muss, nämlich die ontische und die ontologische Schuld.
(2) Dann interpretiere ich die ontische Schuld als Verantwortung, d. h. die innere Möglichkeit der Pflicht, über unsere eigenen Taten Rechenschaft zu geben.
(3) Danach zeige ich, dass die ontologische Schuld als eine andere Art der Verantwortung ausgelegt werden kann. Mit diesem Schritt wird gezeigt, wie die zwei Momente der eigentlichen Existenz, Tod und Schuld, in ihrer Erklärung einander benötigen.
(4) Zum Schluss gebe ich eine Antwort auf die Frage zum Verhältnis zwischen der Eigentlichkeit und der Metaphysik.
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