Der Schelersche Personbegriff nimmt eine zentrale Stellung in seiner materialen Wertethik ein. Er ist weder gegenstandsfahige Substanz oder Ding nach dem Rationalisten, noch ein leeres X, worunter Kant einen blossen Ausgangspunkt von vernunftigen Akten verstand, sondern das moralphanomenologish, ursprunglichste und zwar konkrete Phanomen, das nie gegenstantsfahig ist und immer durch die Anschauung, phanomenologishe Reflexion, Mit-oder Nachvollziehung erfasst wird. Das ist auch gleichmassig anwendbar auf ihre korrelative Akte. Es ist der Grund, warum die Person und ihre Akte die Nichtgegenstandsfahige und Irrationelle heissen. Diese Nichtgegenstandsfahigkeit bildet gerade den Grundton der Schelerschen Persontheorie, und es besteht die sogenannte zweieinzige Beziehung zwischen dieser und seiner "Individualitatslehre von Person, Wert, und Wahrheit", die beiden tief in die Irrationalitat eingewurzelt sind. Infolge dieser Eigentumlichkeit ist seine Theorie von vielen Philosophen kritisiert worden, und wahrscheinlich wird sie auch in Zukunft immer von verschiedenen Winkeln untersucht und kritisiert werden mussen. Vom Irrationalitatsstandpunkte aus - vorlaufig abgesehen vom Gebiete der Wertperson - hat der Verfasser in der vorliegenden Abhandlung auf die komplizierte Konstruktion der Aktperson und die mit ihr in Verbindung stehenden Gebiete ein Licht geworfen, sich einer Analyse und Kritik unterzogen, zwischen der treuen Irrationalitat und Quasi-Irratio nalitat, die in den Gebieten versteckt sind, scharf unterschieden und identifiziert, und noch hat er die treue Irrationalitat und Arationalitat abgeteilt, und damit hat er die verschiedenen Stufenfolgen der Quasi-Irrationalitat im Gebiete der relativ intimen Person bewiesen. Solcherweise hat der Verfasser versucht, die Eigentumlichkeit der Schelerschen Persontheorie aufzuklaren, gleichzeitig den Widerspruch in derselben aufzudecken, ihre Nichtubereinstimmung zurechtzuweisen, und infolgedessen das eigentliche Wesen der Person zu beweisen.
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