In der landlaufigen Vorstellung gilt der Wille als ein Seelenvermogen. Was Wile ist, bestimmt sich aus dem Wesen der Seele, die ein besonderes Seiendes im Unterschied zum Korper meint. Wenn man, sagt dass er die Sache mit dem Willen macht, gilt der Wille als eine Art von Ursache, die den Korper treibt und einen Erfolg bewirkt. Damit wird der Begriff des Wille auf die Kausalitat, den Bergriff der Kausalitat, bezogen. Kant unterscheidet die psychologische Freiheit des automaton spirituale als eine bloss innere Verkettung der Vorstellung der Seele, die pradeterminiert in Zeit ist, von transzendentaler Freiheit und der praktische als dem Vermogen, einen Zustand von selbst anzufangen. Denn ohne die Voraussetzung diser Frieheit konnen die sittlichen Phanomene, Handlungen nicht zurechnet werden. So bezeichnen Freiheit und Zurechnung, wie Luhmann sagt, dasselbe Problem: Unerwartetes, unwillkommenes, normwidriges Handeln wird als erklarungsbedurftig erlebt, dem Handelnden als freiwillig zugerechnet. Die Kausale Auslegung der Freiheit hatte die Funktion, eine naturliche Grundlage des zurechnenden Urteils zu suggerieren, dadurch die wirklichen Zurechnungsnormen und die durch die Auslesung stabilisierten sozialen Normen gegen Aufdeckung und Begreifen zu schutzen.
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