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AN00150430-00000064-0039  
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Release Date
 
Title
Title カント倫理学における法則概念の二義性  
Kana カント リンリガク ニ オケル ホウソク ガイネン ノ ニギセイ  
Romanization Kanto rinrigaku ni okeru hosoku gainen no nigisei  
Other Title
Title Die Zweideutigkeit des Gesetzbegriffs in der kantschen Ethik  
Kana  
Romanization  
Creator
Name 樽井, 正義  
Kana タルイ, マサヨシ  
Romanization Tarui, Masayoshi  
Affiliation 慶応義塾大学三田哲学会  
Affiliation (Translated) Mita philosophy society, Keio University  
Role  
Link  
Edition
 
Place
東京  
Publisher
Name 三田哲學會  
Kana ミタ テツガクカイ  
Romanization Mita tetsugakukai  
Date
Issued (from:yyyy) 1976  
Issued (to:yyyy)  
Created (yyyy-mm-dd)  
Updated (yyyy-mm-dd)  
Captured (yyyy-mm-dd)  
Physical description
 
Source Title
Name 哲學  
Name (Translated)  
Volume  
Issue 64  
Year 1976  
Month 1  
Start page 39  
End page 57  
ISSN
05632099  
ISBN
 
DOI
URI
JaLCDOI
NII Article ID
 
Ichushi ID
 
Other ID
 
Doctoral dissertation
Dissertation Number  
Date of granted  
Degree name  
Degree grantor  
Abstract
Traditionell gesehen, hat man den Gesetzbegriff in kantscher Ethik entweder im Sinn "des kategorischen Imperativs" (in "Grundlegung der Metaphysik der Sitten"), oder auch im Sinn des "Grundgesetzes der reinen praktischen Vernunft" (in "Kr. d. pr. V.") interpretiert. In letzten Jahren jedoch wurden einige Behandlungen veroffentlicht, in denen man den Begriff aufs neue in noch weiterem Sinn des Wortes aufzufassen versucht. Der Verfasser des vorliegenden Aufsatzes beabsichtigt die zweideutige Gebrauch des Wortes "Gesetzes" in der kantschen Ethik ans klare Licht zu bringen. Es ist bekannt, dass in seiner zweiten Kritik und in der "Grundlegung" Kant, um die Form herauszufinden und davon das praktische Gesetz rein abzuleiten, die Materie vom Bestimmungsgrund des Willens losgelost hat. Aber diese Methode ist ebenfalls auch in seiner ersten Kritik angewandt : Kant hat namlich die Materie der Anschauung von ihrer Form abgesondert. Auch ist es bekannt, dass die reine Verstandesbegriffe und die Grundsatze der theoretischen Vernunft, seiner Ansicht nach, von der Form des Urteils gegeben werden. Daraus erhellt, dass der Grundsatz der praktischen Vernunft das Gesetz ist, das nichts anderes als die Form der allgemeinen Gesetzgebung in sich begreift. Das ist der engere Sinn des Gesetzes, von dem nur die Formeln des allgemeinen Gesetzes und der Autonomie des kategorischen Imperativs abhangen. Andere drei Formeln derselben schliessen die Begriffe des Naturgesetzes, der Personlichkeit und des mondi intelligibilis in sich ein, die alle als allgemein angenommen sind. Mit anderen Worten sind die Formeln von der Form der allgemeinen Gesetzgebung bestimmt. Daher konnen sie als die Gesetze gelten. Wie Kant selbst gesagt hat, bestimmt die Form einige Maximen und vermag moralische Gesetze zu erzeugen. Die Pflichten in der "Metaphysik der Sitten" durfen auch in diesem Sinn aufgefasst werden. Das ist der weitere Sinn des Gesetzes. Die Gesetze von der Art konnen nur deshalb synthetisch konstituiert werden, weil sie schon vorher im gesunden Menschenverstand enthalten sind. Meiner Ansicht nach bringen die Gesetze in weiterem Sinn die Forderung nach der Befreiung des modernen Menschen von seiner Unmundigkeit zum Ausdruck, wenn das Gesetz in engeren Sinn die Freiheit des Willens als die Idee der Vernunft postuliert.
 
Table of contents

 
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Note

 
Language
日本語  
Type of resource
text  
Genre
Journal Article  
Text version
publisher  
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Access conditions

 
Last modified date
Aug 19, 2010 09:00:00  
Creation date
Aug 19, 2010 09:00:00  
Registerd by
mediacenter
 
History
 
Index
/ Public / Faculty of Letters / Philosophy / 64 (197601)
 
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